Bedingungen für Filmproduktionsleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen gentle-ibis (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber") über Filmproduktionsleistungen und damit verbundene Dienstleistungen geschlossen werden.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die Präsentation unserer Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Erst die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer begründet einen verbindlichen Vertrag.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Dazu gehören üblicherweise:
Zusätzliche Leistungen, die über das vereinbarte Angebot hinausgehen, werden gesondert berechnet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung von Terminen und können zusätzliche Kosten verursachen.
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die auf der Website angegebenen Preise sind Richtwerte; der verbindliche Preis ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
Zahlungen erfolgen in der Regel wie folgt:
Abweichende Zahlungsmodalitäten können individuell vereinbart werden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Vereinbarte Termine werden nach besten Kräften eingehalten. Bei höherer Gewalt, unvorhergesehenen technischen Problemen oder Verzögerungen durch den Auftraggeber verlängern sich die Fristen entsprechend.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.
Im Angebot sind üblicherweise zwei Korrekturschleifen enthalten. Der Auftraggeber hat nach Vorlage des Schnitts jeweils 7 Werktage Zeit, Änderungswünsche mitzuteilen.
Weitere Korrekturschleifen oder nachträgliche Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet.
Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage keine Rückmeldung, gilt das Material als abgenommen.
Das Urheberrecht am erstellten Filmmaterial verbleibt beim Auftragnehmer. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die im Vertrag definierten Nutzungsrechte.
Standardmäßig werden folgende Nutzungsrechte übertragen:
Die Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verwertung durch Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Das Rohmaterial (unbearbeitete Aufnahmen) verbleibt beim Auftragnehmer und wird nicht standardmäßig herausgegeben. Eine Herausgabe kann gegen Aufpreis vereinbart werden.
Der Auftragnehmer bewahrt das Rohmaterial für 90 Tage nach Projektabschluss auf. Danach kann es ohne Vorankündigung gelöscht werden.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung des Filmmaterials entstehen, sofern der Auftragnehmer diese Nutzung nicht ausdrücklich genehmigt hat.
Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Bedingungen:
Bereits erbrachte Leistungen (z.B. Konzeption) werden in jedem Fall berechnet.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das erstellte Filmmaterial zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Auftraggeber kann diese Erlaubnis jederzeit schriftlich widerrufen.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wien.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026